Private Zusatzpflegeversicherung

Pflegefall, ja ich doch nicht...

... so denken die Meisten von uns! Denn wer will sich schon mit diesem unangenehmen Thema genauer beschäftigen? Jedoch ist das zwingend notwendig.

Denn die Statistik der BARMER Ersatzkasse (Quelle: BARMER GEK Pflegereport 2010) spricht eine deutlich andere Sprache.

Von 1.000 Frauen, die im Jahr 2009 verstorben sind, waren im Vorwege 670 pflegebedürftig. Da Männer statistisch  eine kürzere Lebenserwartung haben, sind bei 1.000 Männern „nur“ 470 vor dem Tod ein Pflegefall.

Die deutsche Bevölkerung wird immer älter und somit ist mit einer deutlich steigenden Tendenz zu rechnen!

Daher ist leider auch für SIE die Wahrscheinlichkeit sehr hoch, ein Pflegefall zu werden!

Noch Tragischer ist es, wenn Kinder für Eltern haften, denn der Staat geht nur in Vorleistung – und wendet sich dann an die Kinder.

  • Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird und die Kosten aus eigener Kraft nicht bestreiten kann, springt der Staat ein und tritt in Vorleistung.
  • Aber es besteht eine Unterhaltspflicht für Verwandte in gerader Linie. Das Sozialamt prüft Regressansprüche und zieht Unterhaltspflichtige ggf. heran.
  • So wird die „Pflegebedürftigkeit der Eltern“ für die Kinder oft auch zur finanziellen Belastung.

Grundsätzlich gilt:

  • Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, gegenseitig Unterhalt zu zahlen (§ 1601 BGB).
  • In der Sozialhilfe gibt es jedoch die Begrenzung auf Verwandte 1. Grades (Enkel müssen nicht für Großeltern zahlen, § 94 Abs.1 SGB XII).
  • Schwiegerkinder sind Schwiegereltern nicht unterhaltspflichtig.
  • Bei der Bestimmung der Leistungsfähigkeit des unterhaltspflichtigen Kindes wird jedoch auf die gesamte familiäre Einkommens- und Vermögenssituation abgestellt.

Dies führt nun doch zu einer "versteckten" Haftung der Schwiegerkinder!


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