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Die rechtliche Grundlage der gesetzlichen Unfallversicherung bildet das siebte Sozialgesetzbuch (SGB 7). Sie wurde gegründet, um Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und Gesundheitsgefahren zu verhüten bzw. nach Einritt einer dieser Umstände den Versicherten zu rehabilitieren.
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nur während der Arbeits-/Schulzeit, sowie auf dem direkten Weg dorthin.
Statistisch gesehen ereignen sich die meisten Unfälle außerhalb der Arbeitszeit:
Quelle: Statistisches Bundesamt
Sie haben bei einem in der Freizeit verursachten Unfall keinen Versicherungsschutz und somit eine ehebliche Versorgungslücke.
Wichtig: Leistungen der Erwerbsminderungsrente werden mit Ansprüchen aus der gesetzlichen Unfallversicherung verrechnet.