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Das Fundament der gesetzlichen Rentenversicherung bildet der sogenannte Generationenvertrag. Mit den Beiträgen der heutigen Erwerbstätigen, werden die Renten der heutigen Rentner gezahlt.
Aufgrund einer schrumpfenden Bevölkerung wird die nächste erwerbstätige Generation um ca. ein Drittel kleiner sein als die heutige. Die Finanzierung der Renten auf dem jetzigen Niveau ist für künftige Generationen nicht tragbar.
Mit Reformen und zum Teil heftigen Einschnitten in die Versorgungsleistung versuchen Fachpolitiker und Expertengremien die Finanzierung der Renten auf ein langfristig sicheres Fundament zu stellen. So wurde unter anderem folgendes per Gesetz erlassen:
- Schrittweise Einführung der Rente mit 67 Jahren
- Rentner werden seit Anfang 2004 mit dem vollen Pflegeversicherungsbeitrag belastet
- Schrittweise Anhebung der Besteuerung von Renten
- Keine Anerkennung mehr von Hochschulzeiten